Kirchengemeinden

Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe, aufgrund der Bekenntnisse der Evangelischen Landeskirche
als deren Glied evangelischen Glauben und christliches Leben in der Gemeinde
und bei den Einzelnen zu fördern und christliche Gemeinschaft in Gesinnung und Tat zu pflegen.

KGO§1

 
 
 
 
 
 
 

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