Kirchengemeinderat und Pfarrerinnen und Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde.
Der Gesamtkirchengemeinderat ist zuständig für die örtlichen Gottesdienstordnungen.
Er führt den Haushalt der Gesamtkirchengemeinde und verwaltet das Ortskirchenvermögen.
Er handhabt die äußere Ordnung in kirchlichen Gebäuden und Einrichtungen und
entscheidet über die Nutzung der kirchlichen Gebäude und Einrichtungen.

KAO§§15 - 20

Gremien